Die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» ist heute bei der Bundeskanzlei eingereicht worden.
Einreichung der eidg. Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» am 15. Februar 2013.
Die EVP hat zusammen mit der SP, Gewerkschaften und Grünen über 111‘000 gültige Unterschriften für die Initiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» bei der Bundeskanzlei eingereicht. Vor den Medien betonte Heiner Studer, Präsident des Trägervereins und der EVP Schweiz: «Die Erbschaftssteuer leistet einen Beitrag zur Finanzierung der AHV, ohne dass die Lohnprozente oder die Mehrwertsteuersätze angehoben werden, das Rentenalter 67 eingeführt wird oder gar die Leistungen der AHV gekürzt werden. Sie ist die bessere Alternative.»
Pressekonferenz des Initiativkomitees mit (v.l.n.r) Regula Rytz, Heiner Studer, Barbara Gysi, Giorgio Tuti
Für Barbara Gysi, Vizepräsidentin der SP Schweiz und Nationalrätin, ist die nationale Erbschaftssteuer gerecht, «weil sie weder den Konsum noch die Arbeit besteuert. Sie fördert dagegen die Generationensolidarität, indem sie die jüngere, arbeitstätige Bevölkerung entlastet.»
Regula Rytz, Co-Präsidentin der Grünen Schweiz und Nationalrätin, rief in Erinnerung, dass der Mittelstand dank der hohen Freigrenze von 2 Millionen Franken geschont werde. «Gehört zum Nachlass ein Unternehmen oder ein Landwirtschaftsbetrieb, werden erhebliche Erleichterungen gewährt, um deren Bestand und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden.»
Schliesslich stellte Giorgio Tuti, Vizepräsident des SGB und Präsident des SEV fest, dass die Erträge der Erbschaftssteuer in der AHV gut und sozial angelegt seien. «Die Erbschaftssteuer ist ein wichtiger Baustein für mehr Gleichheit. Dank den hohen Freibeträgen werden nur hohe Vermögen von der Erbschaftssteuer erfasst. Sie erfüllt damit die Funkton einer sozialen Korrektur.»
Eine Lösung für die ganze Schweiz
Giorgio Tuti, Heiner Studer, Regula Rytz, Barbara Gysi
Die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» will eine nationale Erbschaftssteuer auf Erbschaften von mehr als 2 Millionen Franken einführen. Im Gegenzug werden die kantonalen Schenkungs- und Erbschaftssteuern aufgehoben. Mit dem hohen Freibetrag werden kleine und mittlere Vermögen bewusst ausgeklammert. Geschenke von 20‘000 Franken pro beschenkte Person und Jahr werden ebenfalls nicht besteuert. Für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe sind erhebliche Ermässigungen vorgesehen, damit ihre Weiterführung nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Zuwendungen an den Ehepartner und an gemeinnützige Institutionen sind steuerfrei. Der Steuersatz von 20 Prozent (nur auf jenem Teil des Nachlasses, der 2 Millionen übersteigt) ist im internationalen Vergleich moderat.
Die Initiative wird getragen von EVP, SP, SGB und den Grünen und unterstützt von ChristNet und CSP.
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