Volk entscheidet über Erweiterung der Rassismus-Strafnorm
Soll
Kritik an
einem homosexuellen Lebensstil künftig strafbar werden oder nicht?
Darüber entscheidet das Schweizer Stimmvolk voraussichtlich am 9.
Februar 2020. Das Referendum ist offiziell zustandegekommen.
Die
Bundeskanzlei hat das Referendum «Nein zu diesem Zensurgesetz» für gültig erklärt.
Wie der Bundesrat kürzlich schon kommunizierte, findet die
Volksabstimmung nicht mehr im Jahr 2019 statt. Damit sei wahrscheinlich,
dass der
Souverän am 9. Februar 2020 über die Vorlage befinden wird, schreibt die
EDU Schweiz in ihrer Medienmitteilung vom 9. Mai 2019.
Wachsende Unterstützung
Das Referendumskomitee hatte zum Ende der Unterschriftensammlung eine
bemerkenswerte Unterstützung aus der Bevölkerung erfahren, sodass am 8. April
über 70'000 beglaubigte Unterschriften eingereicht werden konnten. Laut
Bundeskanzlei sind davon knapp 67'500 gültig.
Die kommenden Monate werde das Komitee nun nutzen, um neue Allianzen zu
schmieden und bestehende weiterzuentwickeln. «Jüngste Medienberichte bestätigten
unsere Erfahrung, dass sich auch zahlreiche gleichgeschlechtlich empfindende
Menschen an einem unnötigen Zensurparagraphen stören, der sie von Amtes wegen
zur speziell schützenswerten Minderheit degradiert», schreibt die EDU weiter in ihrer Mitteilung.
«Schwammig und kontraproduktiv»
Einen weiteren
Schwerpunkt wolle das Komitee darauf legen, verzerrende Behauptungen klarzustellen.
«Wer die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm aus Überzeugung ablehnt, kämpft ebenso
entschieden gegen Hass und Diskriminierung wie Befürworter der
Rassismus-Strafnorm.»
Sam Kullmann
Es
gehe keineswegs um ein «Recht auf Beleidigung» von homosexuell
empfindenden Menschen, wie dies in den Medien dargestellt worden sei,
sagte Komiteepräsident Samuel Kullmann bereits im Livenet-Interview vom 16. März 2019. Die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm um den schwammigen und schwer
fassbaren Begriff der «sexuellen Orientierung» schiesse ganz einfach übers Ziel
hinaus und wirke sich erst noch kontraproduktiv aus. Erfahrungen aus anderen Staaten, in denen ähnliche Zensurgesetze bereits in Kraft sind, würden zeigen, dass
mit absurden Klagewellen zu rechnen ist.
Meinungsfreiheit für alle
Zum Schluss betont das Komitee «Nein zu diesem Zensurgesetz!», dass
die Meinungsäusserungs-, Glaubens-, Gewissens- und Gewerbefreiheit
für alle gelten müsse. Dies mache den Kern der pluralistischen Schweiz
aus. Denk- und Sprachverbote hätten
sich auf eine freie Gesellschaft dauerhaft noch nie positiv ausgewirkt.