Nach Absage des Treffens

idea-Kommentar: «Jetzt braucht es ein Zeichen!»

Was für eine Zeichen braucht es nach der unfreiwilligen Absage des  «Marsch fürs Läbe»-Treffs, der als In-House-Veranstaltung auf privatem Grund geplant gewesen war? Ein Kommentar von idea-Chefredaktor Rolf Höneisen.

Neben dem Flyer des Pizzakuriers und anderer Werbung findet sich in Winterthurer Briefkästen derzeit ein ungewöhnliches Schreiben: «(...) in Ihrer direkten Nachbarschaft an der XY-strasse finden sich fundamentalistische Christ*innen, rechte Ideolog*innen, homophobe Hetzer*innen und Antifeminist*innen zu sogenannten Gebetstreffen ein.» Diese würden sich um den «Marsch fürs Läbe» drehen.

«Fundis sind nicht erwünscht»

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Aggressive Drohungen gegen die Lebensrechtsbewegung «Marsch fürs Läbe». / Bild: idea Schweiz
Verständlich, dass manch einer der Flugblatt-Empfänger erschrickt. Einige haben sich bei der idea-Redaktion gemeldet. Sie fragen sich, ob dies gar der Beginn einer Christenverfolgung sei. Im Text wird Christen Unsägliches unterstellt: «Sie wünschen sich ein (...) Leben, in dem Frauen zu Gebärmaschinen für Staat, Nation, Kirche und Kapital degradiert werden und über kein Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper verfügen.» Offen wird gedroht: «Die Fundis können zwar versuchen, ihre Veranstaltung (...) unter sich abzuhalten, aber das wird uns nicht daran hindern, (...) ihnen deutlich zu zeigen, dass sie auch hier nicht erwünscht sind.»

Und was ist passiert? Das Konferenzzentrum steht nicht mehr zur Verfügung. Das auf den 19. September geplante «Marsch fürs Läbe»-Treffen wird im letzten Moment auf die Strasse gesetzt. Also dorthin, wo es erst recht nicht stattfinden darf.

Wo bleibt das Zeichen für die  Meinungsfreiheit?

Jeder, dem die Meinungs- und Versammlungsfreiheit etwas wert ist, müsste jetzt auf die Barrikaden! Der Experte für Demokratiefragen, Andreas Glaser von der Uni Zürich, stellt klar: «Die Versammlungsfreiheit darf nicht von gewalttätigen Gegendemonstranten ausgehebelt werden. Das hat das Bundesgericht so festgehalten.» Würde beispielsweise die Stadt Zürich regelmässig Versammlungen verbieten mit dem Verweis auf radikale Gegendemos, hätten gewaltbereite Kreise quasi ein Vetorecht. Professor Glarner wird deutlich: «Die Stadt Zürich ist verpflichtet, den gewaltbereiten Gegendemonstranten Einhalt zu gebieten.» Das gilt für Winterthur und alle anderen Orte genauso.

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Rolf Höneisen, Chefredaktor idea Schweiz.
Es braucht jetzt ein Signal, dass die Staatsmacht willens ist, die verfassungsrechtliche Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu schützen. Die Stadt Winterthur könnte, ja sollte, ein Zeichen gegen solche Gewaltandrohungen setzen. Zum Beispiel, indem sie dem «Marsch fürs Läbe» einen sicheren Versammlungsort zur Verfügung stellt.

Hier kommen Sie zur Webseite von Marsch fürs Läbe.

Zum Thema:
Friedlicher «Marsch fürs Läbe»: Das Leiden nach einer Abtreibung stand im Mittelpunkt
Marsch für das Leben Berlin: «Saturday for Future» gegen Abtreibung und Sterbehilfe
Marsch fürs Läbe: Ein Marathon gegen einen scheinbaren öffentlichen Konsens

Datum: 11.09.2020
Autor: Rolf Höneisen
Quelle: idea Schweiz

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Eine Meinung zu haben und diese zu vertreten, auch öffentlich, ist in unserem Land eigentlich der "Normalfall", gestützt auf unsere Verfassung. Eine andere Meinung zu haben ist ebenso erlaubt und kann auch öffentlich kundgetan werden. Wenn aber Gewalt, Einschüchterung, Androhung im Spiel ist, wie in diesem Fall, ist dies ein Verstoss gegen die Verfassung, und da ist der Staat gefordert dies richtig zu stellen und die Fehlbaren zur Rechenschaft zu ziehen. Wer sind überhaupt diese Gegner? Stellen sie sich zum Gespräch? Sind sie zur Kommunikation bereit? Können sie auch eine andere Ansicht akzeptieren ohne gleich gewalttätig zu werden? Wieso provozieren sie?

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